Die Schulpflegschaft besteht aus allen gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden. Dazu können auch die Vertreterinnen und Vertreter ebenso wie die Schulleiterin beratend den Schulpflegschaftssitzungen beisitzen. Die Schulpflegschaft bildet die Interessenvertretung aller Eltern. Hier werden Themen besprochen und dazu beraten, zu denen in der Schulkonferenz dann Entscheidungen getroffen werden sollen. Dabei werden die unterschiedlichen Standpunkte ausgetauscht und darüber beraten.
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